Nutzbare Treppenpodestbreite
Nutzbare Treppenpodestbreite, nutzbare Treppenpodestlaufbreite
Die nutzbare Treppenpodestbreite wird genauso beurteilt wie die nutzbare Treppenlaufbreite und daher sagt die DIN 18065 in Punkt 4.12: „Die nutzbare Treppenpodestbreite wird als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand) zwischen begrenzenden Bauteilen (z.B. Wänden oder Treppengeländern) und den Innenkanten von Handläufen bzw. den Stufenvorderkanten (siehe Bild A.15 sowie Bilder B.2 bis B.9) gemessen“. Darüber hinaus legt sie fest, dass die nutzbare Treppenpodestlaufbreite mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen muss, auch dann, wenn das Treppenpodest ein Teil der Geschossdecke ist. Zur Podestbreite bzw. –Tiefe siehe Treppenmaße.